So wird gerechnet
Förderfähig sind die Kosten für Wärmepumpe und Einbau bis 28.000 Euro bei einem Einfamilienhaus. Darauf gibt es 30 % Grundförderung. Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Der Einkommensbonus beträgt 40 % bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro und 10 % bis 50.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen; mit Kind unter 18 steigt jede Grenze um 10.000 Euro. Quelle: KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen (458), Stand 23.09.2026.
Was sich 2027 ändert
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt für Anträge ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 01.08.2028. Ebenfalls ab dem 01.02.2027 sinken die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro. Für das 1. Quartal 2027 ist außerdem ein Wertschöpfungsbonus angekündigt, der Wärmepumpen aus Produktion außerhalb der EU schlechter stellen könnte.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Beginn der Arbeiten, bei der KfW im Kundenportal „Meine KfW“. Einen Liefer- oder Einbauvertrag dürfen Sie vorher nur mit einer Bedingung schließen, die an die Förderzusage geknüpft ist.
Gilt der Check auch für Mehrfamilienhäuser?
Nein, er rechnet für ein Einfamilienhaus. Bei mehreren Wohneinheiten gelten andere Höchstbeträge und eigene Anträge je Wohnung.